| 2.1 Allgemeine Hinweise
Die Bewegungsflächen und die Spielplatzgeräte
sollen für die vorgesehene Altersgruppe geeignet
sein. Die Altersangaben in den Prospektunterlagen
der Anbieter geben entsprechende Hinweise. Bei
Spielangeboten in Kinderkrippen und -gärten ist
daran zu denken, dass im Bedarfsfall Hilfestellung
gegeben werden kann. Besondere Gefährdungen für
Krippenkinder sind zu vermeiden, z.B. durch
Beschaffung von Spielplatzgeräten entsprechend
DIN EN 1176-1 ohne deutsche A-Abweichung.
Die Angebote sollen die unterschiedlichen Spiel-
und Bewegungsbedürfnisse der Nutzer
berücksichtigen. Mehrere kleinere Angebote sind
immer einer einzelnen Großanlage vorzuziehen, um
das Geschehen zu entflechten.
Beim Kauf von in Serie gefertigten Spielplatzgeräten
sollte darauf geachtet werden, dass diese mit dem
Zeichen „GS“ =„Geprüfte Sicherheit“ versehen sind.

Geräte in Eigenbau erfordern in vielen Fällen
spezielle Kenntnisse der ausführenden Person,
sodass sie unter Hinzuziehung qualifizierter
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Sachkundiger (z. B. Hersteller, Handwerker,
Fachkräfte für Arbeitssicherheit etc.) geplant
und errichtetwerden sollten. Bei der Gestaltung
der Flächen und der Anordnung der Spielplatz-
geräte ist an folgende Gesichtspunkte zu
denken:
Einsehbarkeit von Spielbereichen im Hinblick auf
die Aufsichtsführung, kein Anordnen von
Spielplatzgeräten im Bereich von Haupt-
laufrichtungen, Wege für Wartungsarbeiten
und Rettungsfahrzeuge sind freigehalten.
Generell sollten Außenanlagen in Bereiche
eingeteilt werden, z. B. Ruhe-, Lauf- und
Spielzonen mit Rasenflächen, Sand- und
Ballspielbereiche, Flächen für Spielplatzgeräte.
Mit der dadurch erzielten Entflechtung kann
Aggressivität und Gewalt und damit das
Unfallgeschehen reduziert werden. Die
unterschiedlichen Aktivitäten benötigen jedoch
entsprechende Freiräume, damit es nicht zu
gegenseitigen Gefährdungen kommt. Für
Bewegungsbaustellen oder das Arbeiten mit
losen Spiel- oder Baumaterialien sind neben
ausgewählten Materialien auch entsprechende
Flächenangebote für die Lagerung und das
eigentliche Spielangebot zur Verfügung zu
stellen und auf vorgegebene Bereiche zu
begrenzen.
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In den Außenspielflächen von Kindertages- einrichtungen und Schulen ist auf folgende Pflanzenarten zu verzichten:
Pfaffenhütchen (Euonymus europaea), Seidelbast (Daphne mezereum),
Stechpalme (Ilex aquifolium), Goldregen (Laburnum anagyroides).

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2.2 Grundsätze, Normen
Sicherheitstechnische Aussagen zu Spielplatzgeräten sind in DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ enthalten.
Die Ausführungen dieser Broschüre beziehen sich nicht auf Geräte, die nach DIN EN 71 „Sicherheit von Spielzeug“ erstellt wurden und die nur für den häuslichen Bereich geeignet sind.
Diese Geräte sind auf Grund der Materialwahl und/ oder der Bauausführung nicht für den intensiven Alltagsbetrieb in Kindertageseinrichtungen und Schulen geeignet.
Weitere sicherheitstechnische Hinweise zu Spielplatzgeräten sind z. B. in DIN 18 034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen; Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb“ und in DIN 33 942 „Barrierefreie Spielplatzgeräte“ aufgeführt.

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