5. Spezifische Regelungen zu Spielplatzgeräten
Die nachfolgend aufgeführten Angaben umfassen wichtige Aspekte für Spielplatzgeräte. Der Eigenbau
von Geräten erfordert jedoch spezielle Kenntnisse (s. a. Abschnitt 2.1).
5.1 Schaukeln
Schaukeln mit einer Höhe bis zu 2,60m können auf Rasen aufgestellt werden (die freie Fallhöhe wird bei einer
Auslenkung des Schaukelsitzes von 60° bestimmt und beträgt bei dieser Höhe nicht mehr als 1,50 m).
Für Schaukeln mit größeren Höhen ist der Boden im Bereich der Aufprallfläche stoßdämpfend herzurichten.
Für die Kanten der Schaukelsitze sind Materialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften auszuwählen.
Die Bodenfreiheit unter dem Schaukelsitz soll in Ruhestellung mindestens 0,35 m betragen.
Kleinkindersitze dürfen nicht in einem Feld mit anderen Sitztypen (für größere Kinder) kombiniert werden.
Die Ausdehnung des Fallraums und damit auch die Größe der Aufprallfläche bei Schaukeln wird nach folgender
Faustformel bestimmt: Kettenlänge + 2m
Hinweis: Schaukeln mit hoher Schwungmasse (z. B. Balken-, Gondelschaukeln) und Mehrfachschaukeln beinhalten
hohe Risiken für Kindergartenkinder und sollten daher in diesen Einrichtungen nicht aufgestellt werden. Das „Vogelnest“
und ähnliche „Gruppenschaukeln“ erfordern besondere Aufsicht.

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