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4.2 Bodenmaterial
nach Tabelle F.1 DIN EN 1176-1:
Bis 0,60 m Fallhöhe sind alle Böden, auch die aus Stein, Beton und Bitumen erlaubt. Diese Böden sind jedoch für viele Aktivitäten nicht empfehlenswert.
Bis 1,00 m Fallhöhe ist Oberboden (Naturboden) zulässig.
Bis 1,50 m Fallhöhe kann Rasen verwendet werden. Rasen muss auch bei intensiver Nutzung dauerhaft vorhanden sein.
Ab 1,50 m Fallhöhe sind Bodenmaterialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften zu verwenden.
Dies sind folgende Materialien:
Holzschnitzel (Korngröße 5 mm bis 30 mm), Rindenmulch (Korngröße 20 mm bis 80 mm), Sand
gewaschen (Korngröße 0,2 mm bis 2 mm), Kies, rund und gewaschen (Korngröße 2 mm bis 8 mm),
synthetischer Fallschutz (Fallschutzplatten u. Ä., geprüft nach DIN EN 1177). Hinweis: Die Schichtdicke
bei losen Bodenmaterialien ergibt sich bei Fallhöhen bis 2 m aus mindestens 20 cm und bei Fallhöhen bis
3 m aus mindestens 30 cm plus jeweils 10 cm Zuschlag für Wegspiel- und Verdichtungseffekte.
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